Wir garantieren die Einhaltung der diesbezüglichen aktuellen EU-Verordnung. Das Material enthält keine Weichmacher, kein Chlorgas und keine Schwermetalle.
Schaumpolster-Verpackungen
Aus weniger wird mehr!Schaumpolster-Verpackungen sind Meister der Anpassungsfähigkeit. Unabhängig von Form, Größe und Gewicht schmiegt sich das sich ausdehnende Polster in Sekundenschnelle präzise um Ihr Produkt. Hohlräume in der Umverpackung werden ausgefüllt und verhindern eine Beschädigung durch Verrutschen.
Aus weniger wird mehr! Schaumpolster sind nicht nur wirkungsvoll, sie sind auch wahre Raumwunder. Da sie sich auf das 270-fache ihres Flüssigvolumens ausdehnen, füllt der Inhalt eines Kartons später einen ganzen Raum. Klein bleibt nur der Preis, was dieses wirkungsvolle System besonders interessant macht.
Sie suchen einen individuellen Schutz für Einzelstücke? Oder darf es auch etwas mehr sein? Schaumpolster eignen sich für Einzelstücke genauso wie für große Serienauflagen. Wie das möglich ist? Schaumpolster passen sich nicht nur optimal Ihrer Umgebung, sondern auch Ihren Anforderungen an:
Unsere Schaumpolster-Verpackungen
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Schaumpolster-VerpackungenDer Verpackungsschaum wird recycelt oder dient zur Energiegewinnung und ist dabei biologisch neutral. Da der Schaum zu 99% aus Luft und nur 1% aus PUR besteht, dabei FCKW-frei ist, kann man ihn als umweltschonend betrachten, im Gegensatz zu anderen Packmitteln, die im Laufe deren Lebenswege bis zu 3-mal soviel Energie und 4-mal soviel Luftbelastung verursachen.
Die Ziele dieser Verordnung (EN 13428,EN13431, Art. 11 der Richtlinie) beinhalten die Punkte: Vermeidung durch Verringerung, Energierückgewinnung und Vermeidung von Schwermetallkonzentrationen. Alle unsere unterschiedlichen Verpackungsschäume erfüllen diese Anforderungen. Die kostenlose Nutzung unseres Verpackungslabors optimiert diesen Anspruch.
Alle unsere Produkte werden dementsprechend zertifiziert und erfüllten alle Bedingungen.
Nein, es entspricht den Richtlinien des AGW (Arbeitsplatz Grenzwert)
Auf Grund der Verpackungsverordnung sind Verpackungen von Vertreibern zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten, können sich die In-Umlauf-Bringer der Hilfe Dritter (Dachorganisationen) bedienen. Hierzu gehören z.B. INTERSEROH, VFW ...